R u n d e n w e t t k a m p f o r d n u n g (RWKO)
Diözesanverband (DV) Essen
1. Allgemeines
Mit der Ausrichtung von Rundenwettkämpfen (RWK) soll den Schützen Gelegenheit gegeben werden, ihre Leistungen zu steigern und Wettkampferfahrung zu sammeln, für das Bezirksschießen, die Diözesan- und Bundesmeisterschaft.
2. Waffen und Wettkämpfe
Es werden folgende Rundenvergleichswettkämpfe durchgeführt:
1. Luftgewehr, stehend frei
2. Luftgewehr, stehend aufgelegt
2.1 Zeitraum
Die Rundenwettkämpfe sind in der Zeit vom 1. Oktober des Jahres bis zum 15. April des Folgejahres abzuschließen.
Die Hinrunde (d. h. mindestens die Hälfte aller durchzuführenden Wettkämpfe) ist bis zum
>>>> 20. Dezember abzuschließen. <<<<
Die Hinrunde – Luftgewehr, stehend frei - ist abgeschlossen, wenn jede Mannschaft gegen ihre Gruppengegner einmal angetreten ist. Danach darf der erste Rückkampf stattfinden.
Die Rückrunde beginnt spätestens mit der ersten Sportausschußsitzung des neuen Jahres.
Der letzte Wettkampfbericht hat 5 (fünf) Tage (Poststempel vom 20.4.) nach Saisonende beim RWKL vorzuliegen. Trifft dieser Bericht verspätet ein, wird er für die gastgebende Mannschaft mit Null Ringen und Null Punkten gewertet!
3. Rundenwettkampfleiter
Die Sportausschußversammlung bestimmt zu Beginn der Rundenwettkämpfe einen Rundenwettkampfleiter (RWKL). Der RWKL führt Ergebnislisten und kontrolliert die ordnungsgemäße Durchführung der Rundenwettkämpfe (RWK).
4. Klasseneinteilung
Bei den RWK findet eine Unterteilung in Klassen statt:
a) Diözesanklasse
b) Bereichsklasse
5. Startberechtigung
Jeder Schütze kann im laufenden Sportjahr (1.10. – 30. 9. des Folgejahres), in jeder Schießdisziplin, nur für eine Bruderschaft starten. In jedem Fall muß der Schütze Mitglied dieser Bruderschaft sein und deren Versicherungsnachweis erbringen.
5.1 Zuwiderhandlung
Startet ein Schütze in einer anderen Klasse oder Mannschaft als der gemeldeten, wird sein Ergebnis gestrichen sowie alle in der laufenden Saison erzielten Ergebnisse.
Aus den verbleibenden Ergebnissen wird, falls erforderlich, ein neues Mannschaftsergebnis ermittelt.
Der Schütze ist für die laufende Rundenwettkampf-Saison gesperrt.
6. Mitgliedsausweis und Versicherung
Der Mitgliedsausweis der Bruderschaft (kein BdSJ-Ausweis), mit Paßbild oder in Verbindung mit einem Lichtbild-Ausweis, sowie der Nachweis der Unfall- und Haftpflichtversicherung, ist vor jedem Wettkampf unaufgefordert vorzulegen.
Schützen, die ohne entsprechenden Nachweis antreten, dürfen nicht in den Wettkampfbericht eingetragen werden.
7. Mannschaften
Zu Beginn der RWK benennt jede Bruderschaft für ihre gemeldeten und in Klassen eingeteilten Mannschaften die jeweiligen Schützen. Die Nennung erfolgt für jede Mannschaft mit
NAME VORNAME GEBURTSDATUM MANNSCHAFT >>> Bastian-Nummer <<< sowie Anschrift und Telefonnummer des Mannschaftsführers! Zum Wettkampf treten maximal 5 (fünf) Schützen an. Die Anzahl der in die Wertung kommenden Schützen, ergibt sich aus Punkt 1.4.1 der Sportordnung. Für die unter Punkt 2. der RWKO unter 1) und 2) stehenden Disziplinen: 3 (drei) Schützen. 7.1 Wechsel zur klassenhöheren oder gleichklassigen Manschaft
a) Es darf ein Schütze starten, der keiner Mannschaft angehörte.
b) Ferner darf ein Schütze aus einer unteren Mannschaft in eine höhere wechseln, wenn er für seine Stamm-Mannschaft nicht mehr als bisher zwei Wettkämpfe bestritten hat.
Jeder Wechsel ist dem RWKL schriftlich, mindestens 7 Tage vor dem Wettkampf (Poststempel) anzuzeigen.
Der Schütze ist auf den Wettkampfberichten deutlich sichtbar kenntlich zu machen!
Ein weiterer Wechsel, in der laufenden Saison, für den unter a) oder b) aufgeführten Schützen ist ausgeschlossen!
>> Wird der Wechsel zu spät oder gar nicht angezeigt, siehe 5.1 <<
8. Wettkampf
8.1 Termine, Startzeit
Die Termine sprechen die Mannschaftsführer (und nur diese) untereinander ab.
Der Wettkampfbeginn wird auf 19.30 Uhr festgesetzt Eine Abweichung von der Uhrzeit kann, bei gegenseitiger Vereinbarung der Mannschaftsführer, getroffen werden.
8.2 Wettkampfscheiben, Wettkampfstreifen, Schußzahlen
Für die Wettkämpfe sind die, unter Punkt 3.ff der Sportordnung aufgeführten, Wettkampfscheiben zu verwenden.
Der Gastgeber stellt die Wettkampfscheiben/-streifen. Die Wettkampfscheiben/-streifen sind von beiden Mannschaftsführern vor dem Wettkampf zu überprüfen. Die Scheiben sind für jeden Schützen fortlaufend numeriert.
Für Punkt 4. A – B gelten 30 Schuß (je Scheibe/Spiegel ein Schuß)
Für Punkt 4. C und folgende gelten 15 Schuß (je Scheibe/Spiegel ein Schuß)
8.3 Wettkampfdurchführung
Der Wettkampf beginnt spätestens 30 Minuten nach der festgesetzten oder vereinbarten Zeit.
Die Startberechtigung (Mitgliedsausweis, Versicherungsnachweis) aller Wettkampfschützen muß bei Wettkampfbeginn vorliegen!
Ist die Heimmannschaft und die Gastmannschaft zu dieser Zeit nicht mit mindestens zwei Schützen vertreten, hat die entsprechende Mannschaft den Wettkampf mit Null Ringen und Null Punkten verloren.
Haben diese vier Schützen ihren Wettkampf beendet (unter voller Auslastung der Standkapazität!), müssen alle am Wettkampf teilnehmenden Schützen anwesend sein.
Ist das nicht der Fall, sind nur noch die zu diesem Zeitpunkt anwesenden Schützen startberechtigt.
Das Warten auf später eintreffende Schützen entfällt!
8.4 Nichtantreten einer Mannschaft
Tritt eine Mannschaft nicht zum Wettkampf an, ist ein Strafgeld in Höhe von 10,- € zu entrichten!
Tritt eine Mannschaft zwei oder mehrmals nicht zum Wettkampf an, werden alle Schützen dieser Mannschaft für die nächste Rundenwettkampf-Saison gesperrt!
Das Strafgeld, für jeden nicht ausgetragenen Wettkampf, ist bis zum Start in die folgende Saison beim Diözesanschießmeister zu bezahlen.
Wird dieses Strafgeld nicht entrichtet, wird die Mannschaft mit ihren Schützen bis zur Zahlung der Schuld gesperrt.
8.5 Wettkampfabsage
Wird ein Wettkampf vom Mannschaftsführer abgesagt, muß dieses mindestens zwei Tage vor dem Austragungstag geschehen.
Bei akuten Krankheitsfällen gilt die Regelung nicht. Die Mannschaftsführer müssen einen Ausweichtermin zeitnah finden und absprechen.
9. Auf dem Stand
Während des Wettkampfes ist der Aufenthalt auf dem Stand ausschließlich den z.Z. schießenden Teilnehmern und der Aufsicht erlaubt.
Die Scheiben/Streifen sind nach Beendigung der eigenen Serie sofort den Auswertern zu übergeben.
Ein Aus- oder Vorwerten durch den Schützen führt zur Streichung seines Ergebnisses!
9.1 Auswertung
Die Auswertung der Scheiben/Streifen erfolgt durch je einen Vertreter beider Mannschaften.
Wird keine Einigung bei der Auswertung erzielt, so sind alle beschossenen Scheiben mit einem Bericht dem RWKL zu übersenden. Dieser trifft die endgültige Entscheidung.
Der Wettkampfbericht ist in jedem Fall nicht zu unterzeichnen.
9.2 Wettkampfbericht
Der Wettkampfbericht ist, vor Abgabe des ersten Schusses, vollständig vom Gastgeber auszufüllen.
Der Nachtrag oder die Streichung eines Schützen ist verboten.
Der Wettkampfbericht ist, unmittelbar nach dem Wettkampfende, dem RWKL zuzustellen, spätestens 7 (sieben) Tage nach dem Wettkampf (Poststempel)!
Trifft der Wettkampfbericht verspätet ein, wird dieser Wettkampf für die gastgebende Mannschaft mit Null Ringen und Null Punkten gewertet!
Zur einfacheren Handhabung können die Berichte über bekannte Netzwerke (WhatsApp, Email) dem RWKL übermittelt werden. Die Originalberichte müssen dem RWKL zum Abschluss der Hin- bzw. Rückrunde vorliegen.
10. Bewertung
Das Ergebnis, der in die Wertung kommenden Schützen einer Mannschaft, zählt als Mannschaftsergebnis.
Die ringbeste Mannschaft erhält zwei Pluspunkte, die unterlegene Mannschaft zwei Minuspunkte.
Endet ein Wettkampf ringgleich, so erhält jede Mannschaft einen Plus- und einen Minuspunkt.
10.1 Gruppensieger
Die Mannschaft mit den meisten Pluspunkten ist Gruppensieger.
Haben mehrere Mannschaften die gleiche Punktzahl, so ist die Mannschaft mit der höchsten positiven Ringzahl Gruppensieger.
Sind Punkt- und Ringzahl gleich, so findet, auf einem durch den RWKL festzulegenden Schießstand, ein Entscheidungswettkampf statt.
Die Aufnahme eines weiteren Schützen in die Mannschaft ist verboten.
10.2 Absteiger
Die Mannschaft mit den wenigsten Pluspunkten steigt in die niedrigere Klasse ab.
Haben mehrere Mannschaften die gleiche Punktzahl, steigt die Mannschaft ab, mit der niedrigsten Ringzahl.
Sind Punkt- und Ringzahl gleich, so findet, auf einem durch den RWKL festzulegenden Schießstand, ein Entscheidungswettkampf statt.
Die Aufnahme eines weiteren Schützen in die Mannschaft ist verboten.
11. Vorschießen
In der Sportausschußsitzung vom 10. Sept. 2025 wurde ein Vorschießen einzelner Schützen nicht mehr gestattet. Es gelten die gleichen Regeln wie im Pokalwettkampf.
11.1 Behandlung der Scheiben
Nach Beschuß der Scheiben sind diese, ohne Auswertung, mit Datum, dem Namen des Schützen und der Aufsicht zu versehen.
12. Nachschießen
Ein Nachschießen ist in keinem Falle gestattet.
13. Ende
Für alle anderen, in der RWKO nicht aufgeführten Punkte, wird nach der gültigen Sportordnung entschieden.
14. Änderungen
Anträge zur Änderung der RWKO sind bis spätestens 1. Mai des lfd. Jahres schriftlich beim Diözesanschießmeister oder beim RWKL einzureichen.
Änderungen bedürfen der einfachen Mehrheit der Sportausschußsitzung.
15. Schiedsgericht
Jeder Einspruch muß sofort und unmittelbar nach Bekanntwerden des Einspruchsgrundes eingelegt werden.
Bei Einsprüchen ist das Schiedsgericht anzurufen.
Dieses setzt sich zusammen aus:
dem Diözesanschießmeister
seinen Vertretern
den Bezirksschießmeistern oder deren gewählten Vertretern.
Der Einspruch ist dem Diözesanschießmeister mit der Einspruchsgebühr von 10,- € zuzustellen.
16. Inkrafttreten
Diese RWKO tritt mit Unterzeichnung durch die im folgenden aufgeführten Schützen in Kraft
(bei Zweidrittelmehrheit):
– Diözesanschießmeister
– alle stellv. Diözesanschießmeister
– Bezirksschießmeister Nord
– Bezirksschießmeister Rhein-Ruhr
– Bezirksschießmeister Süd
Letzte Änderung: Duisburg, im Oktober 2025